Vertragsvisum Panama – Italien

Das Panama-Italien-Visa-Abkommen wurde durch Gesetz 15 vom 1. Februar 1966 geschaffen, das das Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsabkommen zwischen Panama und Italien regelt. Dieses Visum wurde mit dem Ziel geschaffen, berufliche Aktivitäten von italienischen Staatsbürgern in Panama zu fördern. Es ermöglicht Inhabern eines italienischen Reisepasses, innerhalb von sechs Monaten eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Panama zu erhalten.

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Durch den Nachweis von Verbindungen zu Panama und wirtschaftlicher Solvenz kann der Hauptantragsteller des Vertragsvisums Panama – Italien Angehörigen einschließen, auch wenn diese nicht-italienische Pässe besitzen, vorausgesetzt, sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Das Team von Kraemer & Kraemer kann Sie dabei begleiten.

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Welche Vorteile bietet das Vertragsvisum Panama – Italien für Italiener?

  • Panamaische dauerhafte Aufenthaltsbewilligung innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Antragstellung.
  • Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben und Sie Ihre vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können Sie einen panamaischen Führerschein erhalten.
  • Es ist nicht nötig, alle zwei Jahre in Panama einzureisen.
  • Erlaubt dem Hauptantragsteller und seinen Angehörigen, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, ohne ein Jobangebot vorweisen zu müssen.

Was sind die Voraussetzungen für den Antrag?

Hauptantragsteller:

  • Italienischer Reisepass – Sie müssen mit diesem Pass in Panama einreisen. Der Pass soll für sechs (6) Monate nach Einreise in Panama noch gültig sein.
  • Fünf Passfotos (ca. 1,5 x 2 Zoll).
  • Strafregisterbescheinigung, die kürzlich ausgestellt, beglaubigt oder durch ein panamaisches Konsulat im Ausstellungsland beglaubigt wurde – gültig für sechs Monate.
  • Zweiter italienischer Ausweis: zum Beispiel gültiger Führerschein, gültiger Personalausweis, Geburtsurkunde oder ein anderes Dokument, das den Antragsteller als Italiener ausweist. Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunde, falls Sie diese wählen, sechs Monate ab ihrer Ausstellung gültig ist und ordnungsgemäß apostilliert oder von einem panamaischen Konsulat in Italien beglaubigt sein muss.
  • Nachweis wirtschaftlicher Verbindungen zu Panama, der durch eine der folgenden Möglichkeiten nachgewiesen werden können:
    • Eintragung einer panamaischen Gesellschaft und Einreichung des Zertifikats des gültigen öffentlichen Registers und des Titels der Unternehmensanteile, in dem bescheinigt wird, dass der Antragsteller mindestens 50% der Anteile hält.
    • Kauf eines tituliertes Grundstück in Panama und Vorlegen des gültigen Grundbuchauszug, um den Besitz nachzuweisen.
    • Jobangebot von einem panamaischen Unternehmen. Dafür ist ein öffentliches Registrierungszertifikat der Firma erforderlich, eine Kopie der Betriebsmeldung, die Identifizierung des gesetzlichen Vertreters und dass die Firma den Arbeitsvertrag abschließt und beim Arbeitsministerium registriert ist.
  • Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz: Bankreferenzschreiben einer panamaischen Bank, das ein Mindestguthaben von USD 5,000 nachweist.
  • Zertifizierter Scheck in Höhe von 250 USD zu Gunsten des National Treasury.
  • Gesundheitszeugnis eines qualifizierten panamaischen Arztes.
  • Eidesstattliche Erklärung zur persönlichen Vorgeschichte.
  • Vollmacht und Einwanderungsformular.

Anforderungen für Angehörige

Das Visum des Panama-Italien-Vertrags ermöglicht es Ihnen, folgende Personen als Angehörige einzubeziehen: Ehepartner, Kinder unter 25 Jahren und Eltern des Hauptantragstellers. Dazu müssen folgende Dokumente im selben Antrag eingereicht werden:

  • Gültiger Reisepass, der nach der Einreise nach Panama noch sechs Monate gültig ist.
  • Fünf Passfotos (ca. 1,5 x 2 Zoll).
  • Polizeiliches Führungszeugnis, welches kürzlich ausgestellt wurde, mit Apostille versehen oder von einem panamaischen Konsulat im Ausstellungsland beglaubigt – gültig für sechs Monate.
  • Heiratsurkunde, kürzlich ausgestellt wurde, mit Apostille versehen oder von einem panamaischen Konsulat im ausstellenden Land beglaubigt – gültig für sechs Monate.
  • Zertifizierter Scheck in Höhe von 250 USD zu Gunsten des National Treasury.
  • Gesundheitszeugnis eines qualifizierten panamaischen Arztes.
  • Verantwortungsschreiben (carta de responsabilidad) und Wohnsitzformulare.
  • Eidesstattliche Erklärung zur persönlichen Vorgeschichte.

  • Gültiger Reisepass, der nach der Einreise nach Panama noch sechs Monate gültig ist.
  • Fünf Passfotos (ca. 1,5 x 2 Zoll).
  • Geburtsurkunde, kürzlich ausgestellt und von einem panamaischen Konsulat im Ausstellungsland beglaubigt oder mit einem Apostille versehen – gültig für sechs Monate.
  • Zertifizierter Scheck in Höhe von 250 USD zu Gunsten des National Treasury.
  • Gesundheitszeugnis eines qualifizierten panamaischen Arztes.
  • Verantwortungsschreiben (carta de responsabilidad) und Wohnsitzformulare.

  • Gültiger Reisepass, der nach der Einreise nach Panama noch sechs Monate gültig ist.
  • Fünf Passfotos (ca. 1,5 x 2 Zoll).
  • Polizeiliches Führungszeugnis, das kürzlich ausgestellt wurde, mit Apostille versehen oder von einem panamaischen Konsulat im Ausstellungsland beglaubigt – gültig für sechs Monate.
  • Geburtsurkunde, die kürzlich ausgestellt wurde und von einem panamaischen Konsulat im Ausstellungsland beglaubigt oder mit einem Apostille versehen wurde – gültig für sechs Monate.
  • Nachweis, dass keine Heirat besteht (oder eine eidesstattliche Erklärung, die vor einem Notar abgegeben wurde), die kürzlich ausgestellt, beglaubigt oder durch ein panamaisches Konsulat im Ausstellungsland beglaubigt wurde – gültig für sechs Monate.
  • Nachweis des Vollzeitstudiums sowie eine Liste der unterrichteten Fächer, die kürzlich ausgestellt, beglaubigt oder durch ein panamaisches Konsulat im Ausstellungsland beglaubigt wurden.
  • Zertifizierter Scheck in Höhe von 250 USD zu Gunsten des National Treasury.
  • Gesundheitszeugnis eines qualifizierten panamaischen Arztes.
  • Verantwortungsschreiben (carta de responsabilidad) und Wohnsitzformulare.
  • Eidesstattliche Erklärung zur persönlichen Vorgeschichte.

  • Gültiger Reisepass, der nach der Einreise nach Panama noch sechs Monate gültig ist.
  • Fünf Passfotos (ca. 1,5 x 2 Zoll).
  • Polizeiliches Führungszeugnis, das kürzlich ausgestellt wurde, mit Apostille versehen oder von einem panamaischen Konsulat im Ausstellungsland beglaubigt – gültig für sechs Monate.
  • Geburtsurkunde des Hauptantragstellers, die kürzlich ausgestellt wurde und von einem panamaischen Konsulat im Ausstellungsland beglaubigt oder vereidigt wurde – gültig für sechs Monate.
  • Zertifizierter Scheck in Höhe von 250 USD zu Gunsten des National Treasury.
  • Gesundheitszeugnis eines qualifizierten panamaischen Arztes.
  • Verantwortungsschreiben (carta de responsabilidad) und Wohnsitzformulare.
  • Eidesstattliche Erklärung zur persönlichen Vorgeschichte.

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Vertragsvisum Panama – Italien: Visum für italienische Staatsbürger

Hauptantragsteller inbegriffen.
Anzahl Angehöriger:

Unter 12 Jahren
12 Jahre und mehr

Jetzt zahlbar:$1000
Total:$2200


Häufig gestellte Fragen zum Vertragsvisum zwischen Panama und Italien

A: Es handelt sich um eine sofortige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die ausschließlich italienischen Staatsbürgern vorbehalten ist und durch den Vertrag über Freundschaft, Handel und Schifffahrt (Gesetz 15 von 1966) zwischen Panama und Italien festgelegt wurde. Es ist darauf ausgelegt, die Gründung von wirtschaftlichen oder beruflichen Aktivitäten in Panama zu erleichtern.

A: Ja, Sie können für ein panamaisches Unternehmen arbeiten, sobald Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, die Sie nach Ihrer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

A: Das Visum ermöglicht es Ihnen, sich in Panama dauerhaft niederzulassen, ohne dass es nach der Genehmigung des Visums zu Erneuerungen oder Verlängerungen kommt.

A: Ja. Minderjährige Angehörige behalten ihren Wohnsitz, sobald sie die Volljährigkeit erreichen. Darüber hinaus können sie sich, wenn sie 18 Jahre alt werden, für die Einbürgerung bewerben, wenn sie dies wünschen.

A: Nein, wenn Sie dieses Visum aus beruflichen Gründen beantragt haben, verlieren Sie Ihre ständige Aufenthaltserlaubnis nicht, wenn Sie bei dem Unternehmen, das Sie ursprünglich für das Aufenthaltsprogramm eingestellt hat, nicht mehr arbeiten.


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