DAS FAMILIENRECHT IN PANAMA

Übersicht

Kraemer & Kraemer verfügt über das Wissen und die Erfahrung, um Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen, Ihre Interessen zu schützen und Sie durch ein juristisches Verfahren zu begleiten.

In diesem Abschnitt konzentrieren wir uns auf verschiedene Aspekte des Familienrechts und beraten Sie in Bereichen wie der Eheschließung oder der Errichtung und Auflösung des ehelichen Güterstandes.

Schlüsselaspekte des panamaischen Familienrechts

Es ist wichtig, folgende Aspekte des Familienrechts in Panama zu kennen

  • In der politischen Verfassung der Republik Panama sind das Recht auf Familie und ihr Schutz durch den Staat verankert.
  • Das Gesetz Nr. 3 vom 17. Mai 1994 regelt die Verabschiedung des Familiengesetzes in Panama.
  • Das Familiengesetzbuch legt die Regeln und Regulierungsverfahren des Familienrechts fest, einschließlich Ehe, Vormundschaft und elterliche Rechte, Scheidungsverfahren und andere.

Dienstleistungen von Kraemer & Kraemer

Kraemer & Kraemer bietet Dienstleistungen zum Familienrecht in Panama in folgenden Bereichen an:

Um dieses Verfahren durchführen zu können, müssen die Ehepartner volljährig sein und die Ehe muss seit mindestens 2 Jahren bestehen.

Die notwendigen Dokumente für dieses Verfahren sind:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde, falls aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind
  • “Kinderlosigkeits”-bescheinigung, falls keine Kinder vorhanden sind

Diese Dokumente können beim Standesamt der Republik Panama angefordert werden.

Wenn minderjährige Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, müssen dem Gericht Beweise vorgelegt werden, um den Schutz der Rechte der Kinder zu belegen. In diesem Fall sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Vereinbarungen über die Vormundschaft und Erziehung.
  • Kommunikations- und Besuchsregelungen.
  • Ernährungsregelung.

Obwohl dies eine der schnellsten Möglichkeiten ist, eine Scheidung zu erwirken, erfordert sie auch ein Verfahren, das vor einem panamaischen Gericht stattfindet.

Das Exequatur ist ein Verfahren, mit dem ausländische Gerichtsurteile in einem anderen Land als dem des ausstellenden Gerichts anerkannt werden können. In diesem Verfahren prüft der zuständige Richter, ob ein von einem Gericht eines anderen Landes erlassenes Gerichtsurteil den Anforderungen entspricht, die seine Anerkennung in Panama ermöglichen, und erteilt daher die Homologation eines solchen ausländischen Urteils, was bedeutet, dass es auf panamaischem Hoheitsgebiet vollstreckt wird und alle seine rechtlichen Wirkungen entfaltet.

Es muss berücksichtigt werden, dass die von ausländischen Gerichten ausgesprochenen Urteile und ausländischen Schiedsgerichtsentscheidungen in der Republik Panama die durch die jeweiligen Abkommen oder Verträge festgelegte Kraft haben.

Voraussetzungen für eine Scheidung durch Exequatur:

  • Ausländisches Urteil, beglaubigt oder apostilliert.
  • Spanische Übersetzung des Urteils, angefertigt von einem bevollmächtigten öffentlichen Dolmetscher in Panama.
  • Vom Standesamt des Wahlgerichts ausgestellte Heiratsurkunde.

Sobald das Exequatur des endgültigen ausländischen Scheidungsurteils erteilt worden ist, muss eine beglaubigte Kopie des Urteils beim Zivilstandsamt von Panama eingereicht werden.

Der wirtschaftliche Güterstand ist die Art und Weise, in der das Vermögen der Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten festgelegt wird.

Meistens wird dieser Begriff mit dem des Ehevertrags verwechselt. Ein Ehevertrag ist jedoch ein öffentlich beurkundeter Vertrag, den die Ehegatten vor oder während der Ehe schließen, um einen ehelichen Güterstand zu ändern oder zu ersetzen.

  • Güterstand der Gütergemeinschaft: In diesem Güterstand erwirbt jeder Ehegatte das Recht auf Beteiligung am Gewinn, den sein(e)/ihr(e) Ehegatte/in während der Dauer des Güterstandes erzielt. Jeder/Jede Ehegatte/in hat das Recht auf Verwaltung, Nutzung und freie Verfügung über das Vermögen, das ihm/ihr vor Beginn der Ehe gehörte, sowie über das danach erworbene Vermögen.
  • Güterstand der Gütertrennung: Bei dieser Art von Wirtschaftsordnung behält jeder Ehegatte das volle Eigentum an allen Vermögenswerten, die ihm vor der Ehe gehörten und die er im Laufe der Ehe in irgendeiner Weise erworben hat.
  • Güterstand der Zugewinngemeinschaft/Güterverbindung: Das während der Ehe entgeltlich erworbene Vermögen, gleichgültig von wem, und die Früchte, Mieten und Zinsen, die das Privateigentum und das gemeinschaftliche Vermögen hervorbringen, werden den Ehegatten zu gleichen Teilen zugerechnet.

Die wirtschaftliche Regelung der Ehe ist diejenige, die von den Ehegatten im Ehevertrag festgelegt wurde, ohne andere Einschränkungen als die, die im Familiengesetzbuch oder im Gesetz festgelegt sind. In Ermangelung eines Ehevertrags oder wenn dieser unwirksam ist, gilt der wirtschaftliche Güterstand der Gütergemeinschaft.

Die Aufhebung des ehelichen Güterstandes ist ein rechtliches Verfahren, das darin besteht, das Vermögen der Ehe aufzuteilen.

Während der Ehe haben die Parteien gemeinsam Vermögenswerte erwirtschaftet und Schulden aufgenommen, und wenn es an der Zeit ist, die Liebesbeziehung zu beenden, ist es auch ratsam und zweckmäßig, die Vermögenswerte, Rechte und Pflichten zu liquidieren.

Die Scheidung ist eine der Hauptursachen für die Auflösung des Güterstandes, obwohl dieser im Allgemeinen im Falle des Todes eines der Ehegatten oder im Falle des Scheiterns der Ehe durch Scheidung, Trennung oder Ungültigerklärung aufgelöst werden muss.

Um die Auflösung des Güterstandes durchzuführen, müssen die folgenden Schritte unternommen werden:

  • Erstellung eines Inventars der ehelichen Güter, wobei jedes einzelne Gut wirtschaftlich zu bewerten ist.
  • Löschung der Schulden, falls vorhanden.
  • Bildung von zwei Teilen und Zuweisung eines Teils an jeden Partner.

Die Auflösung des Güterstandes kann nicht nur von den Parteien selbst im Rahmen eines Ehevertrages (auf Englisch “prenuptial agreement”) vorgenommen werden, sondern auch einvernehmlich unter gegenseitiger Zustimmung sowie auch im Streitfall, wenn keine Einigung zustande kommt und die Auflösung dann vor Gericht erfolgen muss.

Um eine im Ausland geschlossene Ehe einzutragen, muss der Antragsteller das Original der Heiratsurkunde vorlegen, die vom Standesamt/vom Amt des Ortes ausgestellt wurde, an dem die Eheschließung stattgefunden hat. Die Heiratsurkunde muss vom panamaischen Konsulat des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde, beglaubigt oder apostilliert werden.

Gibt es im Herkunftsland kein panamaisches Konsulat oder ist das Land kein Unterzeichner des Apostille-Übereinkommens, muss das Dokument von einem diplomatischen oder konsularischen Vertreter einer befreundeten Nation in diesem Land beglaubigt werden. Wenn die Apostille in einer anderen Sprache als Spanisch verfasst ist, muss sie von einem in der Republik Panama zugelassenen öffentlichen Dolmetscher übersetzt werden.

Sobald die Bescheinigung beglaubigt ist, muss sie vom Außenministerium der Republik Panama gegengezeichnet oder validiert werden.

Eine weitere Voraussetzung ist eine Fotokopie des Personalausweises der Ehegatten oder des Ehegatten, falls vorhanden. Liegt der Personalausweis nicht vor, muss eine Fotokopie des Reisepasses vorgelegt werden.

Der Vorgang muss bei der Abteilung für im Ausland stattfindende Ereignisse und Rechtsakte der Nationaldirektion des Standesamts durchgeführt werden (Departamento de Eventos y Actos Jurídicos Ocurridos en el Extranjero de la Dirección Nacional de Registro Civil).

Bemerkung: Die Registrierung von Eheschließungen in Panama kann persönlich erfolgen und erfordert keinen Anwalt.

Kontakt

Die Lebensumstände eines jeden Menschen sind unterschiedlich, dennoch steht Kraemer & Kraemer an Ihrer Seite, um Sie bezüglich das Familienrecht in Panama umfassend zu beraten. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin, um mehr zu erfahren.