Panamaische staatsbürgerschaft durch geburt

Übersicht

Gemäß Artikel 9 der politischen Verfassung Panamas sind folgende Personen gebürtige Panamaer:

  1. Die im Staatsgebiet Geborenen.
  2. Die Kinder eines panamaischen Vaters oder einer panamaischen Mutter, die außerhalb des Territoriums der Republik geboren wurden, wenn sie ihren Wohnsitz im nationalen Territorium etablieren.
  3. Die Kinder eines panamaischen Vaters oder einer panamaischen Mutter, die durch Einbürgerung außerhalb des nationalen Territoriums geboren wurden, wenn sie ihren Wohnsitz in der Republik Panama etablieren und ihren Wunsch zur Erlangung der panamaischen Staatsangehörigkeit spätestens ein Jahr nach ihrer Volljährigkeit zum Ausdruck bringen.

Die ursprüngliche oder durch Geburt erworbene panamaische Staatsangehörigkeit geht nicht verloren, aber der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht darauf führt zum Ruhen der Staatsangehörigkeit.

Verfahren und Anforderungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung der Registrierung zur Verleihung der panamaischen Staatsbürgerschaft durch Geburt sind:

  • Beglaubigte oder apostillierte Original-Geburtsurkunde, ausgestellt vom Zivilstandsamt oder einer Einrichtung am Ort der Geburt. Diese beglaubigte Bescheinigung muss vom Außenministerium der Republik Panama gegengezeichnet oder validiert werden.
  • Eidesstattliche Erklärung des Elternteils, welcher die panamaische Staatsbürgerschaft besitzt, vor einem öffentlichen Notar in der Republik Panama.
  • Wohnsitzbescheinigung, ausgestellt auf den Namen des Elternteils mit panamaischer Staatsangehörigkeit.
  • Fotokopie des Personalausweises (Cedula) oder Reisepasses des panamaischen Elternteils und Fotokopie des Reisepasses des ausländischen Elternteils.
  • Die Geburtenregistrierung kann von jedem Eltern- oder Großelternteil durchgeführt werden, ohne dass irgendeine Vollmacht erforderlich ist.
  • Wenn die Eintragung durch einen gesetzlichen Vertreter beantragt wird, müssen eine notariell beglaubigte Vollmacht und ein Antrag eingereicht werden.
  • Bei Anträgen auf Eintragung mehrerer Geschwister müssen zusätzlich Fotokopien der gemeinsamen Dokumente dieser Geschwister eingereicht werden.

Behörden wie das Ministerium für Regierung und Justiz, das Ministerium für öffentliche Dienste, das Wahlgericht, das Büro des Gouverneurs und das Präsidium prüfen den Antrag und können zusätzliche Unterlagen verlangen, was das Verfahren aus internen Gründen verzögern kann.

Kontakt

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