Erbschaftsverfahren in Panama

Übersicht

Das panamaische Zivilgesetzbuch definiert die Erbfolge als die Übertragung Gesamtheit des Vermögens (Vermögenswerte und Schulden) einer verstorbenen Person auf die überlebende Person, die das Gesetz oder der Erblasser dazu bestimmt hat, sie zu erhalten.

Darüber hinaus definiert das panamaische Recht als Erblasser, die verstorbene Person, als rben, oder Vermächtnisnehmer die Rechtsnachfolger und als Erbe oder Vermächtnis die Vermögenswerte, die den Nachlass des Verstorbenen bilden.


Universalsukzession und Singularsukzession

Eine Erbschaft in Panama kann in Form einer Universal- oder einer Singularsukzession verteilt werden.

Die Universalsukzession kommt dann zum Zug, wenn die Verteilung des Erbes als Teil des Gesamtwertes erfolgt. Zum Beispiel, wenn ein Erbe 20 % der Erbschaft erhält.

Die Singularsukzession entsteht, wenn die Verteilung der Erbschaft auf der Basis von Vermögenswerten erfolgt. Zum Beispiel, wenn ein Erbe ein Recht auf ein Haus oder ein Auto hat.

Das panamaische Zivilgesetzbuch definiert auch die Person als Erbe, die Universalsukzessor wird, während die Person, die einen persönlichen Anspruch erhält, als Vermächtnisnehmer/Legatar bezeichnet wird (in diesem Fall spricht man von Singularsukzession).


Erbschaftsverfahren mit oder ohne gültigem Testament

Das Zivilgesetzbuch kennt zwei Arten von Erbschaften. Die testamentarische Erbfolge (testamentarisch geregelt) ist diejenige, bei welcher der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Bei der gesetzlichen Erbfolge (nicht testamentarisch geregelt) hingegen gibt es keine Aufzeichnungen vom Verstorbenen, um sein Vermögen aufzuteilen, oder es gibt eine Aufzeichnung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In diesem Fall erfolgt die Aufteilung des Vermögens auf die zum Erben berufenen Personen nach dem Gesetz.

Unabhängig davon, ob es sich um einen testamentarischen oder einen gesetzlichen Erbfall handelt, ist für die Formalisierung, die Abwicklung und den Vollzug des Verfahrens beim zuständigen lokalen Gericht der Beistand eines Rechtsanwalts erforderlich.

Es ist wichtig festzuhalten, dass das panamaische Zivilgesetzbuch festlegt, dass jede Person in der Lage ist, Teil einer Erbschaft zu sein, außer bei rechtlichem Verbot oder bei Personen, die das Gesetz aufgrund von Unwürdigkeit gemäß Artikel 641 als erbunfähig einstuft.


Testamentarisches Erbschaftsverfahren in Panama

Das testamentarische Erbverfahren setzt das Vorhandensein eines rechtsgültigen Willens des Erblassers voraus. Das Verfahren wird von einem Rechtsanwalt durchgeführt, der das Verfahren vor dem Amtsgericht einleitet.

Die Grundvoraussetzungen für die Einleitung des Nachlassverfahrens sind:

  • Vollmacht und Antrag des Anwalts
  • Sterbeurkunde
  • Kopie des Testaments
  • Identifizierung der im Testament genannten Personen.
  • Liste der zu verteilenden beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerte.
  • Schätzung des zu verteilenden beweglichen und unbeweglichen Vermögens.

Sobald die Unterlagen beim Gericht eingegangen sind, wird die Erbteilung eröffnet, in dem der Richter die im Testament genannten Personen zu Erben erklärt.

In diesem Verfahren erlässt der Richter eine Erbschaftserklärung, die drei Tage lang in einer nationalen Zeitung veröffentlicht werden muss, woraufhin das Vermögen verteilt werden kann.

Wenn alle Erben einverstanden und alle Unterlagen in Ordnung sind, dauert das Nachlassverfahren im Durchschnitt 4 bis 8 Monate. In ländlichen Gebieten kann dies jedoch zwischen 12 und 36 Monaten dauern.


Gesetzliches Erbschaftsverfahren in Panama

Das gesetzliche Erbverfahren wird ebenfalls von einem Rechtsanwalt durchgeführt, der das Verfahren beim Amtsgericht einleitet. In diesem Fall sind die Grundvoraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens der unbeweglichen Erbfolge folgende:

  • Vollmacht und Antrag des Anwalts.
  • Sterbeurkunde.
  • Bescheinigung über das Nichtvorhandensein eines Testaments, ausgestellt von sämtlichen panamaischen Notaren.
  • Geburtsurkunde der Kinder, falls vorhanden.
  • Heiratsurkunde, falls zutreffend.
  • Verzeichnis der zu vererbenden beweglichen oder unbeweglichen Sachen.
  • Vermögensschätzung.

Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung von Vermögenswerten sehr sorgfältig vorgegangen werden muss, indem der Marktwert nicht nur für die im öffentlichen Register eingetragenen Vermögenswerte (wie Immobilien oder Kraftfahrzeuge) ermittelt wird, sondern auch für Vermögenswerte wie Kunstwerke, Anteile an der Börse oder an privaten Unternehmen.

Sobald die Voraussetzungen für das Erbschaftsverfahren erfüllt sind, wird der Antrag beim Amtsgericht eingereicht, wenn der Wert des Vermögens bis zu USD 5,000 beträgt, oder beim Bezirksgericht, wenn der Wert des Vermögens höher ist.

Sobald die zuständige Behörde die vorgelegten Unterlagen geprüft und akzeptiert hat, wird das Erbschaftsverfahren eröffnet. Nach der Prüfung der Unterlagen, welche mehrere Wochen dauern kann, erklärt der Notar diejenigen als Erben, die ihre Beziehung zum verstorbenen bewiesen haben.

Man schätzt, dass das Verfahren der gesetzlichen Erbfolge 4 bis 8 Monate dauern kann, wenn sich alle Parteien einig sind und alle Unterlagen in Ordnung sind. In ländlichen Gebieten kann das Verfahren zwischen 12 und 36 Monaten dauern.

Kontakt

Das Erbschaftsverfahren ermöglicht eine effiziente Aufteilung des Vermögens des Verstorbenen, entsprechend den Wünschen des Verstorbenen, wenn ein Testament vorliegt, und innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Arbeiten Sie mit einem professionellen Anwaltsteam wie Kraemer & Kraemer zusammen, um umständliche Verfahren zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr Testament zu verfassen, ein Erbschaftsverfahren einzuleiten oder um weitere Informationen zu erhalten.