Panama Privater Investmentfonds
Über Panama Privater Investmentfonds
Panamas wachsende Wirtschaft mit ihrem soliden Banken- und Finanzdienstleistungssektor sowie die angesehene Wertpapieraufsichtsbehörde (SMV) machen das Land zu einem hervorragenden Standort für die Gründung privater Investmentfonds (Private Investment Funds, kurz PIF).
Was ist ein privater Investmentfonds?
Es handelt sich um eine Gesellschaft, die für den Zweck gegründet wurde, spezifische Investitionen im Namen ihrer Aktionäre zu tätigen, und die kein Kapital von Kleinanlegern oder der Öffentlichkeit annimmt, es sei denn, dies ist in den lokalen Wertpapiergesetzen ausdrücklich erlaubt, was sich normalerweise auf qualifizierte Anleger bezieht.
In Panama wurde der PIF durch das Gesetz 1 vom 8. Juli 1999 und die Verordnung 5 vom 23. Juli 2004 der Aufsichtsbehörde für den Wertpapiermarkt (SSM) eingeführt.
Der PIF muss einen gesetzlichen Vertreter in der Republik Panama haben, bei dem es sich um einen Makler, ein Maklerhaus, einen Anlageberater, eine Bank, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen Rechtsanwalt, eine Anwaltskanzlei oder auf jeden Fall um Personen handeln kann, die vom SSM für diese Zwecke zugelassen wurden. Die gesetzlichen Vertreter vertreten den PIF vor dem SSM und nehmen in seinem Namen administrative und gerichtliche Bescheide entgegen.
Arten von Privaten Investmentfonds
In Panama gibt es zwei Arten von privaten Investmentfonds, die sich nach der Anzahl der Anleger richten:
PIF mit zwanzig Anlegern (20-I):
Diese Art von Privatfonds ist auf bis zu zwanzig Anleger beschränkt und unterliegt nur privaten Anlegern (Private Offerings). Im Gegensatz zu den 50-I-Fonds muss dieser Investmentfonds weder beim SSM registriert werden, noch müssen die anderen 50-I-Bestimmungen erfüllt sein. Allerdings muss die 20-I-Anlegerbeschränkung in der Gründungsurkunde eindeutig festgelegt werden.
PIF mit fünfzig Anlegern (50-I):
Bei dieser Option muss der Fond nicht bei der SSM registriert und reguliert werden, um gegründet zu werden; der SSM muss lediglich über die Gründung des Fonds informiert werden.
Bestimmungen zur Schaffung eines 50-I PIF.
- Begrenzt auf 50 Investoren und die Angebotseinholung (solicitation) kann nur privat und nicht öffentlich erfolgen.
- Anteile werden nur qualifizierten Anlegern mit einer Mindesterstanlage von jeweils USD 100,000.00 angeboten.
Wer ist ein qualifizierter Anleger?
Eine natürliche oder juristische Person, die als professioneller Anleger gilt (lizenzierte Fondsmanager oder Berater) oder über ein Nettovermögen von mindestens USD 1,000,000.00 verfügt.
Voraussetzungen für die Einrichtung eines 50-I PIF.
- Eingetragener Vertreter, normalerweise eine panamaische Anwaltskanzlei
- Gesetzlicher Vertreter (der Panamaer, der als registrierter Vertreter dient, kann auch als gesetzlicher Vertreter eingesetzt werden)
- Dokumentation:
- Kopie der Gründungsurkunde und anderer Gründungsdokumente wie z. B. Trust-Verträge.
- Kopie der Dokumente, die der Fonds verwendet, um seine Anteile auszuschreiben.
- Jahresabschlüsse für das letzte Steuerjahr
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing)
- Nachweis über die Ernennung eines gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung des Verwaltungsrats oder des Gesellschaftsorgans, dass alle Anforderungen erfüllt sind
- Name und Anschrift des Fonds, des Anlageverwalters, des Anbieters, der Verwahrstelle, der Direktoren und der wichtigsten Führungskräfte
Auf dem Prospekt oder einem anderen vergleichbaren Dokument, welches für das Angebot der Beteiligungsquoten eines privaten Investmentfonds verwendet wird, ist die folgende Legende deutlich sichtbar anzubringen:
“Dieser private Investmentfonds ist gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 1 vom 8. Juli 1999 weder bei der Nationalen Wertpapierkommission registriert noch unterliegt er deren Aufsicht oder Kontrolle, da er einige der folgenden Bedingungen nicht erfüllt: (1) eine Bestimmung, die die Anzahl der tatsächlichen Eigentümer ihrer Beteiligungsquoten auf fünfzig begrenzt oder die erzwingt, dass die Angebote durch private Kommunikation und nicht durch öffentliche Kommunikationsmittel erfolgen; (2) eine Bestimmung, die festlegt, dass ihre Beteiligungsquoten nur qualifizierten Anlegern mit einem Mindestanlagebetrag von einhunderttausend Balboas (B/.100.000.00) angeboten werden können”.
Der PIF muss seinem Vertreter in der Republik Panama jede Änderung der vorgenannten Informationen innerhalb der nächsten 120 Tage nach Eintreten der Änderung mitteilen. Außerdem muss er seinem Vertreter in der Republik Panama Kopien seiner geprüften Jahresabschlüsse für das letzte Steuerjahr innerhalb der nächsten 120 Tage nach Ende des entsprechenden Steuerjahres zukommen lassen.
Kontakt
Das Team von Kraemer & Kraemer ist qualifiziert, Ihnen bei der Gründung von privaten Investmentfonds weiterzuhelfen. Schicken Sie uns eine Nachricht an info@kraemerlaw.com und unser Team wird Ihnen gerne helfen.