Kapitänslizenz für panamaische schiffe

Übersicht

Gente de Mar ist für die Durchführung aller Verwaltungsakte zur Erteilung von Lizenzen für Seeleute an Bord panamaischer Handelsschiffe zuständig und gewährleistet die korrekte Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften.

Es gibt Lizenzen für nationale Gewässer, die alle zwei Jahre erneuert werden müssen, und für internationale Gewässer, die alle fünf Jahre erneuert werden müssen.

Ein Rechtsanwalt ist für den Erwerb dieser Lizenzen nicht erforderlich. Die Generaldirektion für Seeleute hat ein automatisiertes Antragssystem („Automated Applications System“ genannt, kurz SAA) für die Registrierung der technischen Dokumentationsverfahren für Seeleute eingeführt.

Voraussetzungen für den Erwerb einer Kapitänslizenz

  1. Ein (1) Farbfoto, 4 x 4 cm (Brustbild, ohne Hut, weißer Hintergrund), das vor kurzem (nicht länger als sechs (6) Monate) aufgenommen wurde, ist dem Antragsformular beizufügen.
    1. 1.Seeleute, die ihren Antrag persönlich im Hauptbüro der AMP in Panama stellen, müssen kein Foto einreichen, da es zum Zeitpunkt der Antragstellung aufgenommen wird.
  2. Originaldokument: gültiger Reisepass (bei Ausländern) oder gültiger Personalausweis (bei Panamaern).
  3. Gesundheitszeugnis (gültig für 3 Monate ab Ausstellungsdatum), das von einem qualifizierten panamaischen Arzt ausgestellt wurde, und das Siegel des Arztes und der Klinik, des Krankenhauses oder des Gesundheitszentrums tragen muss
  4. Alle Anträge, die bei der Abteilung für Titulación (Dirección General de Gente de Mar Mar Marítima de Panamá der panamaischen Schifffahrtsbehörde, Hauptsitz in Panama) eingereicht werden, kosten USD 8.00, die per frankierter Maschine [basierend auf Artikel 55 des Gesetzes Nr. 8 vom 15. März 2010] oder durch Zahlung in den Büros der Dirección General de Ingresos (DGI) des Wirtschafts- und Finanzministeriums zu entrichten sind; bringen Sie die Quittung mit.
  5. Technische Anforderungen:
    • 5.1.Grundlegende Sicherheitsschulungen, die von einem von der panamaischen Schifffahrtsbehörde anerkannten Ausbildungszentrum für Seeleute durchgeführt werden: 5.1.1. IMO 1.19 – Persönliche Überlebenstechniken.
    • 5.1.2. IMO 1.20 – Brandverhütung und Brandbekämpfung.
    • 5.1.3. IMO 1.21 – Persönliche Sicherheit und soziale Verantwortung.
    • 5.1.4. IMO 1.13 – Grundlegende Erste Hilfe.
    • 5.2. Pleasure Craft Skipper Kurs (1., 2., 3. Klasse) (je nach Länge).
    • 5.3. Schifffahrtspatent oder Firmencharter.

Kontakt

Wenn Sie mehr über Kapitänslizenzen erfahren möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an info@kraemerlaw.com Unser Team wird Ihre Fragen gerne beantworten.