Geldüberweisungslizenzen in panama

Übersicht

Nach Schätzungen der Weltbank beliefen sich die weltweiten Geldüberweisungen im Jahr 2019 auf 573 Milliarden US-Dollar. In der Regel handelt es sich dabei um ein exklusives Geschäft, welches ausschließlich Banken sowie money remittance operator (Geldüberweisungsunternehmen) vorbehalten ist. Im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung kamen vor über einem Jahrzehnt Online-Geldüberweisungsplatformen auf, und in jüngerer Zeit wurden mobile Geldtransfers und elektronische Geldverarbeitungssysteme und Geldbörsen entwickelt, die vor allem in europäischen Ländern relevant sind.

In Panama werden die Aktivitäten von Geldüberweisungsunternehmen (Money Remittance Operators, MROs) von der Direktion für Finanzunternehmen des Ministeriums für Handel und Industrie geregelt, wie im Gesetz 48 vom 23. Juni 2003 und im Beschluss 328 vom 9. August 2004 festgelegt. Daher sind moderne Geldüberweisungsaktivitäten, wie die Zulassung von E-Geld-Instituten (EMI), Zahlungsinstituten (PI) und Zahlungsdienstleistern (PSP), in dem Land noch nicht geregelt und auch nicht ausdrücklich verboten.

Im Folgenden finden Sie die grundlegenden Anforderungen und Vorschriften für die Beantragung und Erlangung einer Lizenz für Geldüberweisungsunternehmen (Money Remittance Operator, MRO) in Panama, die wir für lokale und internationale Geldüberweisungen, einschließlich aller liquiden Vermögenswerte wie unregulierte digitale Währungen, über physische oder digitale Plattformen empfehlen.

Anforderungen

Jedes Unternehmen, das in der Republik Panama ein MRO gründen möchte, muss folgende Dokumente vorlegen:

  1. Kopie der öffentlichen Urkunde (Copy of the public deed) über die Protokollierung des Sozialpakts und eventueller Satzungsänderungen, die ordnungsgemäß im öffentlichen Register eingetragen wurden.
  2. Bescheinigung des Handelsregisters, ausgestellt innerhalb von dreißig Tagen vor dem Datum der Antragstellung, die die Gültigkeit und die Eintragungsdaten der Gesellschaft, ihr Grundkapital und die Namen ihrer Geschäftsführer, leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter enthält.
  3. Bescheinigung eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers, aus der hervorgeht, dass das anfänglich eingezahlte Grundkapital mindestens fünfzigtausend Balboas (B/. 50,000.00) beträgt. Die entsprechenden Aktien müssen vollständig gezeichnet, eingezahlt und freigegeben sein.
  4. Beglaubigter oder auf das Ministerium für Handel und Industrie ausgestellter Scheck von eintausend Balboas (B/.1,000.00).
  5. Beglaubigte Fotokopie des Personalausweises der Geschäftsführer, leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter.
  6. Beschreibung der Ziele sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Prognosen des Unternehmens.

Darüber hinaus wird eine jährliche Gebühr von fünfhundert Balboas (B/. 500.00) für Inspektionsdienste erhoben. Jede natürliche oder juristische Person, die eine MRO betreiben möchte, muss eine Quote von fünfzigtausend Balboas (B/. 50,000.00) zugunsten des nationalen Schatzamtes einrichten und aufrechterhalten, um für die Höhe der Verluste aufzukommen, die sich aus fahrlässigen oder betrügerischen Handlungen mit den von ihr verwalteten Mitteln ergeben könnten.

Nach Einreichung des Antrags erlässt das Ministerium innerhalb von 30 Arbeitstagen einen Beschluss über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags.

Kenne Deinen Kunden (KYC)

Die MRO ist verpflichtet, ihre Kunden in Bezug auf folgende Punkte zu identifizieren:

  1. Vollständiger Name der natürlichen oder juristischen Person, Personalausweis, Reisepass und RUC.
  2. Wohn- und Geschäftssitz.
  3. Privat- und Bürotelefonnummern, Postfach und E-Mail.
  4. Übermittlung von Meldeberichten an die Direktion der Finanzunternehmen für die Finanzanalyseabteilung (Financial Analysis Unit, FAU)

Gemäß den lokalen KYC/AML-Gesetzen sind strenge Kontrollen und Berichte an die lokalen Aufsichtsbehörden erforderlich.

Die FAU muss in diesem Fall auch informiert werden:

  1. Alle von ein und demselben Kunden gesendeten und empfangenen Bargeldtransfers von mehr als B/.10,000.00. Bargeldüberweisungen und -empfänge, die von ein und demselben Kunden innerhalb ein und derselben Arbeitswoche nacheinander getätigt werden, auch wenn sie einzeln betrachtet weniger als B/.10,000.00 betragen, können sie zusammengenommen B/.10,000.00 oder mehr betragen.
  2. Jede Überweisung von mehr als B/.10,000.00, die das Unternehmen an denselben Kunden sendet und erhält. Bargeldüberweisungen und -empfänge, die das Unternehmen innerhalb einer Arbeitswoche nacheinander an denselben Kunden tätigt, auch wenn es sich um Transaktionen handelt, die einzeln betrachtet weniger als B/.10,000.00 betragen, aber insgesamt B/.10,000.00 oder mehr.

Zuwiderhandlungen

Aufgrund der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken enthält das Gesetz eine Liste von Verhaltensweisen, die Gegenstand von Verstößen sein können:

  1. Nachlässiger Umgang mit seinen Aufzeichnungen, Akten und sonstigen Unterlagen, wenn dadurch die Einsichtnahme in seine Vorgänge verhindert oder erschwert wird.
  2. Nichteinhaltung der Anweisungen der Direktion für Finanzunternehmen des Ministeriums für Handel und Industrie.
  3. Übermittlung von Informationen, die nicht mit der Realität des Unternehmens übereinstimmen.
  4. Falsche, gegenüber der Direktion für Finanzunternehmen des Ministeriums für Handel und Industrie ordnungsgemäß nachgewiesene Erklärungen von Geschäftsführern, leitenden Angestellten, Vertretern, Managern und anderen Beamten über den Betrieb oder die Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
  5. Falsche Darstellung von Informationen.
  6. Unkenntnis des Herkunfts- und Bestimmungsortes der überwiesenen Gelder.
  7. Durchführung sonstiger Handlungen oder Verhaltensweisen, die gegen das Gesetz und die gemeinsamen Werte verstoßen.

Diese Verhaltensweisen werden wie folgt behandelt:

  1. Schriftliche Verwarnung bei Erstverstoß.
  2. Eine Geldstrafe von eintausend Balboas (B/.1,000.00) bis fünfzigtausend Balboas (B/.50,000.00) falls der Verstoß wiederholt wird.
  3. Entzug der MRO-Lizenz, wenn sie denselben Verstoß ein drittes Mal begehen.

Kontakt

Schicken Sie uns eine E-Mail an info@kraemerlaw.com und unser Team von Kraemer & Kraemer wird Sie gerne bei der Abwicklung Ihres Vorhabens unterstützen.

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