Visum für den qualifizierten Investor
Übersicht
Das Visum für den qualifizierten Investor in Panama gewährt aus wirtschaftlichen Gründen eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung. Dieses Visum wird derzeit durch das Exekutiv Dekret Nr. 17 von 2026 geregelt, welches das Dekret 722 von 2020 ersetzt. Im Rahmen dieses Programms kann der Antragsteller eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, indem er eine qualifizierte Investition in Panama tätigt, darunter zählen folgende Optionen:
- Erstverkaufsimmobilien (Neubauten): Mindestinvestition von 300.000 US- Dollar in eine neue, unbewohnte Immobilie. Sie muss für einen Zeitraum von fünf Jahren frei von Belastungen bleiben, die den anrechenbaren Wert mindern würden.
- Zweitmarktimmobilien (Bestandsobjekte): Mindestinvestition von 500.000 US- Dollar in eine gebrauchte Immobilie. Sie muss für einen Zeitraum von fünf Jahren frei von Belastungen bleiben, die den anrechenbaren Wert mindern würden.
- Immobilienprojekte im Vorverkauf (Kaufversprechen): Kaufvertrag über einen Mindestwert von 300.000 US- Dollar. Die Abwicklung kann über einen Bank-Treuhandvertrag oder durch eine 100-prozentige Zahlung an den Bauträger erfolgen. Bei Direktzahlung an den Bauträger ist die Vorlage eines unwiderruflichen bankseitigen Absicherungsinstruments (Stand-by- Akkreditiv, Bürgschaft oder Erfüllungsgarantie) zwingend erforderlich. Der Aufenthaltsstatus im Rahmen dieser Option ist auf maximal drei Jahre befristet.
- Beteiligung am panamaischen Aktienmarkt: Mindestinvestition in Höhe von 500.000 US-Dollar über ein in Panama zugelassenes Wertpapierhaus; die Investition muss über einen Zeitraum von fünf Jahrenununterbrochen gehalten werden./li>
- Festgeldanlage: Einrichtung eines pfandfreies Festgeldgeldkonto mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Der Mindestbetrag liegt bei 500.000 US- Dollar bei einer Anlage bei Banco Nacional de Panamá oder Caja de Ahorros, oder bei 750.000 US-Dollar bei einer anderen Bank mit Vollbanklizenz (Universalbanklizenz).
Hinweis:
Wenn Sie Ihre Investition vor dem Inkrafttreten des Dekrets 17 vom 16. September 2026 getätigt oder Ihr Verfahren vor diesem Datum eingeleitet haben, können Sie die Übergangsregelung (alte Regelung) in Anspruch nehmen, sofern Sie Ihren Antrag innerhalb der folgenden 6 Monate einreichen. Bei Kraemer & Kraemer prüfen wir Ihren Fall und teilen Ihnen mit, welche Modalität und welche Regelung auf Ihre Situation anwendbar ist. Kontaktieren Sie uns noch heute.
Verfahrensanforderungen
- Apostillierte oder beglaubigte Kopie des vollständigen Reisepasses.
- Apostillierter oder beglaubigter nationaler Strafregisterauszug – nicht älter als 6 Monate. Fünf (5) Passfotos.
- Zahlung von USD 5,000 an die panamaische Einwanderungsbehörde.
- Zahlung von USD 5,000 an das nationale Schatzamt (Tesoro Nacional).
- Für jeden in den Antrag aufgenommenen Angehörigen sind 1.000 US-Dollar zu Gunsten der Staatskasse (Tesoro Nacional) und 1.000 US-Dollar an die nationale Einwanderungsbehörde zu zahlen.
- Gesundheitsattest.
- Angaben zum persönlichen Hintergrund.
- Bescheinigung einer ausländischen oder lokalen Bank über die erhaltenen bzw. gesendeten Gelder. Wenn der Brief aus dem Ausland kommt, muss er beglaubigt oder apostilliert werden.
- Ordnungsgemäß beglaubigte Kontoauszüge der ausländischen Bank oder einer lokalen Bank mit Beglaubigungsstempeln der ausstellenden Bank, um die Transaktion mit den gesendeten Geldern zu bestätigen.
- Ein notariell beglaubigtes Schreiben des Empfängers der Gelder oder eine Bankbescheinigung (Original), die die Einzahlung oder den Erhalt der Überweisung gemäß einer der im Gesetz beschriebenen Anlagemöglichkeiten bestätigt.
- Wenn der Antrag Angehörige einschließt:
- Unterstützungserklärung für die Angehörigen.
- Beziehungsnachweis für die Angehörigen.
- Wohnsitznachweis – Antragsteller und Angehörige müssen an derselben Adresse wohnen.
- Wenn der Angehörige 18 Jahre alt ist oder älter, Nachweis des Ledigenstatus und des Studentenstatus.
Zeitrahmen für das Verfahren
Das Verfahren wird über einen einzigen Schalter (Ventanilla Única) bei der nationalen Einwanderungsbehörde mit festen Fristen abgewickelt: bis zu 15 Werktage für die Investitionsbescheinigung und bis zu 30 Werktage für den Migrationsbeschluss. Dieser Antrag kann von einem Einwanderungsanwalt in Panama eingereicht werden, der den Investor mittels einer beglaubigten oder apostillierten Spezialvollmacht vertritt. Nach Prüfung des Antrags gilt der Antragsteller als in Panama dauerhaft aufenthaltsberechtigt (Resident Permanent), muss jedoch jährlich (jeweils im gleichen Zeitraum) nachweisen, dass die getätigte Investition weiterhin gültig ist.
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