Einflaggung und registrierung von schiffen
Übersicht
In Panama können Schiffe für den internen Dienst oder den internationalen Dienst registriert werden, und sie können entweder persönlich oder über ein Unternehmen registriert werden.
Die Beflaggung ist ein Verwaltungsakt, mit dem der Staat einem Schiff seine Staatsangehörigkeit verleiht und ihm erlaubt, seine Flagge zu führen.
In der Regel kann das Flaggenregistrierungsverfahren innerhalb von 30 Arbeitstagen abgeschlossen werden und beginnt, wenn ein gesetzlicher Vertreter den Flaggenregistrierungsantrag unter Verwendung des PKI-Tokens mit allen zuvor vom Schiffseigner bereitgestellten Informationen bei der Generaldirektion der Handelsmarine in Panama oder bei einem autorisierten Konsulat der Republik Panama einreicht.
Anforderungen für den Binnenverkehr
Der Antrag auf Registrierung kann bei der Generaldirektion der Handelsmarine oder einer anderen Dienststelle der Seeschifffahrtsbehörde Panamas eingereicht werden, die zu diesem Zweck ermächtigt wurde.
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Tonnage- und Wertangaben (auf Spanisch: „Diligencia de arqueo y avalúo“)
- Anscheinsbeweis (Prima-facie-Beweis) bezüglich Schiffseigentum oder bezüglich der Absicht, dieses Eigentum zu erwerben.
- Original oder beglaubigte Kopie des Bauzeugnisses oder Nachweis der Löschung der vorherigen Registrierung des Schiffes, die, falls sie im Ausland ausgestellt wurde, ordnungsgemäß beglaubigt vorgelegt werden muss. Auf Antrag einer Partei kann die Generaldirektion der Handelsmarine auf die Vorlage dieser Anforderung zum Zeitpunkt der Einreichung des Flaggenantrags für eine spätere Vorlage innerhalb einer Frist von höchstens dreißig Tagen verzichten.
- Nachweis über die Entrichtung der Einfuhrabgaben oder Nachweis über die Vorlage der entsprechenden Bürgschaft bei der Generalzolldirektion (Dirección General de Aduanas) oder ggf. das Dokument über die Befreiung von den Einfuhrabgaben.
- Bei Schiffen, die nicht kommerziellen Zwecken dienen, ist das Original einer eidesstattlichen Erklärung über die private Nutzung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Schiff nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt wird, und die, falls sie im Ausland ausgestellt wurde, ordnungsgemäß beglaubigt sein muss.
- Bei Schiffen, die nicht kommerziellen Zwecken dienen, ist das Original einer im Ausland ausgestellten Bescheinigung über die private Nutzung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Schiff nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt wird, dies ordnungsgemäss beglaubigt ist.
Jedes andere von der Generaldirektion der Handelsmarine angeforderte Dokument.
Anforderungen für den internationalen Verkehr
Folgende Dokumente sind erforderlich, um ein Schiff für den internationalen Verkehr zu registrieren:
- Original der vom Eigentümer ausgestellten Ernennungsurkunde des ortsansässigen Vertreters, die, wenn sie im Ausland ausgestellt wurde, ordnungsgemäß beglaubigt vorgelegt werden muss.
- Anscheinsbeweis (Prima-facie-Beweis) bezüglich Schiffseigentum oder bezüglich der Absicht, dieses Eigentum zu erwerben.
- Nachweis über die Zahlung von Steuern, Gebühren und Abgaben.
- Alle anderen von der Generaldirektion der Handelsmarine verlangten zusätzlichen Dokumente.
Internationale Dienstschiffe und Schiffe mit ausländischem Register, die in panamaischen Hoheitsgewässern fahren, müssen eine von der Generaldirektion der Handelsmarine ausgestellte Navigationserlaubnis mit sich führen; die technischen Anforderungen für diese Erlaubnis werden von derselben Direktion festgelegt.
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