Private Stiftungen

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Übersicht

Private Interest Foundations (Privatstiftungen) wurden ursprünglich in Liechtenstein als neue Rechtsform ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus den Vorteilen von Trusts für die Vermögensverwaltung und den praktischen Vorteilen von Kapitalgesellschaften, was ihre rechtliche Existenz und Struktur betrifft.

Die Private Interest Foundations (PIF) wurden in Panama durch das Gesetz Nr. 25 vom 12. Juni 1995 gegründet und haben sich seither zu einem wichtigen Rechtsinstrument für die Verwaltung und den Schutz von Vermögenswerten entwickelt.

Private Interest Foundations können sich NICHT an kommerziellen Geschäften beteiligen, obwohl sie Anlagen wie Immobilien, Unternehmensaktien oder Bankkonten besitzen können.

Unsere Anwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei der Gründung von Private Interest Foundations für unsere Kunden, sei es, um Immobilien, Firmenanteile, Maklerkonten oder Bankkonten in Panama oder in anderen Ländern zu halten.

Vorzüge

  • Laut Gesetz kann das Vermögen der Private Interest Foundation nicht durch Handlungen des Stifters, des Stiftungsrates oder der Begünstigten beschlagnahmt werden.
  • Hervorragend geeignet für die Verwaltung von Familienvermögen
  • Sie ist eine Kombination aus einem ausländischen Trust und einer ausländischen Gesellschaft
  • Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft hat die Private Interest Foundation keinen Eigentümer, sondern einen Stifter („the granter“) und einen Begünstigten („the grantee”)

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