Panamaische staatsbürgerschaft
Übersicht
Die panamaische Staatsbürgerschaft (Einbürgerung) wird dauerhaft ansässigen Personen gewährt, die die Mindestaufenthaltsdauer (3 bis 5 Jahre) ab dem Zeitpunkt erfüllt haben, an dem die Einwanderungsbehörde Panamas den Beschluss zur Bescheinigung des dauerhaften Aufenthalts ausstellt.
Dies ist die erste Voraussetzung für den Beginn des Einbürgerungsprozesses gemäß Artikel 10 der panamaischen Verfassung.
Es ist wichtig klarzustellen, dass Einwanderer mit einem vorübergehenden oder provisorischen Aufenthaltsstatus oder Einwanderer mit dem Programm crisol de razas nicht berechtigt sind, die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Darüber hinaus garantiert ein ständiger Wohnsitz in Panama keinen Weg zur Erlangung der panamaischen Staatsbürgerschaft. Wenn Sie beabsichtigen, Staatsbürger zu werden (z.B. eine doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen) und einen panamaischen Pass zu erhalten, müssen Sie sich vergewissern, dass das Visum, das Ihnen den Daueraufenthalt gewährt, Ihnen auch das Recht gibt, die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Ein qualifizierender, in Panama dauerhaft Ansässiger Panamas, hat drei Möglichkeiten, sich einbürgern zu lassen:
- Er muss fünf (5) Jahre lang in Panama als DAUERHAFTER EINWOHNER leben.
- Er muss drei (3) Jahre als DAUERHAFTER EINWOHNER gelebt zu haben, verheiratet mit einem PANAMAER/mit einer PANAMAERIN sein, oder PANAMÄNISCHEN KINDERN mit einem PANAMÄNISCHEN Elternteil haben.
- In einem lateinamerikanischen Land oder in Spanien geboren sein und die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die ein Panamaer erfüllen muss, um in seinem Herkunftsland eingebürgert zu werden. Dies ist als Reziprozität bekannt und ermöglicht einen kürzeren Zeitrahmen für den dauerhaften Aufenthalt, der von Bürgern aus diesen Ländern verlangt wird:
- 1 Jahr: Kolumbien, El Salvador
- 2 Jahre: Argentinien, Ecuador, Spanien, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Peru
- 3 Jahre: Uruguay
Zeitrahmen für das Verfahren
Während das Verfahren zur Erlangung eines panamaischen Wohnsitzes normalerweise nur die Einwanderungsbehörde betrifft, sind an dem Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft viele andere Stellen beteiligt, wie das Ministerium für Regierung und Justiz, das Ministerium für öffentliche Dienste, das Wahlgericht, das Regierungsbüro und das Präsidialamt.
Alle diese Stellen werden den Antrag prüfen, und jede von ihnen kann zusätzliche Unterlagen verlangen, das Verfahren aus internen Gründen verzögern oder den Antrag sogar ablehnen. Außerdem ist es der panamaische Präsident, der letztendlich alle Anträge genehmigt und unterzeichnet.
Aus diesem Grund dauert das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft sehr selten weniger als 1 Jahr, und es kann zwischen 2 und 5 Jahren dauern, bis es genehmigt wird.
Bewerbungsanforderungen
- Polizeiakten, ausgestellt von Panama sowie vom Herkunftsland des Antragstellers
- Bescheinigung über den Einwanderungsstatus
- Beglaubigte Kopie des Daueraufenthaltsausweises
- Beglaubigte Kopie des Beschlusses über den ständigen Wohnsitz
- Beglaubigte Kopie der e-Cedula
- Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz
- Einkommensnachweis von DGI
- Kopie des Reisepasses, beglaubigt durch den Konsul des Herkunftslandes
- Gesundheitsattest
Zusätzliche Anforderungen: Sobald der Antrag eingereicht ist, wird das Wahlgericht einen Termin mit dem Bewerber vereinbaren, um seine Spanischkenntnisse und sein Wissen über die Geschichte, Geografie und die Bürgerrechte Panamas zu prüfen. Den offiziellen Lehrplan für den Staatsbürgerschaftstest können Sie hier einsehen (auf Spanisch).
Muss man andere Staatsbürgerschaften aufgeben?
Sobald das Einbürgerungsschreiben vom Präsidium ausgestellt und dem Bürgermeister zur Vereidigung übergeben wurde, erklärt der Antragsteller, dass er sich an die Bestimmungen der Verfassung der Republik Panama hält und auf seine zivilen und politischen Bindungen zum Herkunftsland verzichtet.
Es sei darauf hingewiesen, dass das Justizsystem in vielen Ländern (z. B. in den Vereinigten Staaten) diesen Eid nicht als sinnvoll anerkennt. So verliert die Person beispielsweise nicht ihre amerikanische Staatsbürgerschaft, es sei denn, sie verzichtet direkt beim US-Außenministerium auf sie.
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Haftungsausschluss
Kraemer & Kraemer ist bestrebt, klare Informationen zu allen einwanderungsrelevanten Themen zu liefern. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Kanzlei nur eine SEHR begrenzte Anzahl von Einbürgerungsfällen annimmt und die Grundgebühr für dieses Verfahren USD 5,000 beträgt.