Registrierung von sport- und freizeitschiffen

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Übersicht

Yachten und Sportboote können für den internationalen Verkehr oder für die Binnenschifffahrt angemeldet werden.

Grundvoraussetzungen

Die Grundvoraussetzungen für die Eintragung eines Sportbootes sind die folgenden:

  • Dokument über die Ernennung des ansässigen Vertreters.
  • Beglaubigte Bescheinigung über die Löschung oder den Verzicht auf die vorherige Registrierung, falls das Schiff aus einem anderen Register stammt.
  • Wenn sich das Schiff im Bau befindet, eine beglaubigte Bescheinigung des Konstrukteurs.
  • Beglaubigter und legalisierter Kaufvertrag.
  • Eidesstattliche Erklärung des Eigentümers, in der er erklärt, dass das Schiff nicht für kommerzielle Zwecke genutzt wird.
  • Bescheinigung des Reeders über die wichtigsten Gebiete, die das Schiff befahren wird, mit Angabe der entsprechenden Koordinaten.

Je nach Art des Einsatzbereiches, für den das Schiff registriert ist, müssen weitere Anforderungen erfüllt werden.

Sobald der Antrag auf Registrierung angenommen wurde, stellt die Generaldirektion für die Handelsmarine eine Registrierungsbescheinigung als Nachweis der Registrierung bei der Handelsmarine aus. Ebenso stellt die Generaldirektion für Handelsschifffahrt ein Schifffahrtspatent und eine Funklizenz aus.

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Registrierung von Freizeitschiffen
(im Besitz einer panamaischen Gesellschaft)

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Registrierung von Freizeitschiffen
(im Besitz einer ausländischen Gesellschaft)

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Einflaggung von Freizeitschiffen
(Binnengewässer)

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(Internationale Gewässer)

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Kontakt

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