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Testamente in Panama

Übersicht

Ein Testament ist das juristische Dokument, mit dem die Erfüllung des letzten Willens einer verstorbenen Person sichergestellt wird, sofern dieses Dokument den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das panamaische Zivilgesetzbuch enthält die Richtlinien für die Verwendung von Testamenten.

Im Allgemeinen muss jedes Testament die Personen aufführen, die das Vermögen des Verstorbenen erben sollen, oder wie dieses Vermögen verwendet werden soll. Nach dem Tod der Person müssen die testamentarischen Anordnungen in einem Verlassenschaftsverfahren bestätigt werden.

In Panama gibt es zwei Arten von Nachlassverfahren: “testamentarisch geregelt” – auf Spanisch “testado” – (wenn ein gültiges Testament existiert) oder “nicht testamentarisch geregelt” – auf Spanisch “intestado” (wenn kein Testament existiert oder wenn es zwar ein Testament gibt, dieses aber nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht).


Arten von Testamenten

Die drei häufigsten Arten von Testamenten sind:

Holographisches Testament: Der/Die Verstorbene hat sein/ihr Testament vollständig von Hand geschrieben. Diese Art von Testament muss bestimmten Anforderungen genügen, sonst ist es nichtig. So darf es beispielsweise keine Radierungen aufweisen, muss klar und deutlich lesbar sein, den Ort und das Datum der Abfassung enthalten, den Namen und die Unterschrift des Verstorbenen aufweisen, eine Liste der Vermögenswerte enthalten und die entsprechenden Erben oder Vermächtnisnehmer eindeutig benennen.

Offen: wenn der Verstorbene sein Testament einem Notar vorlegte, der gleichzeitig als Zeuge fungiert. Der Notar beurkundet das Testament als öffentliche Urkunde und trägt es in das Notariatsregister ein, wodurch das Risiko der Zerstörung oder des Verlusts verringert wird. Obwohl dies eine der einfachsten Methoden ist, gelangt der Inhalt des Testaments an die Öffentlichkeit.

Geschlossen: Der Verstorbene verfasst sein Testament und übergibt es einem Notar, der es besiegelt. In diesem Fall hat weder der Notar noch eine andere Person Zugang zum Inhalt des Testaments. Das Siegel des Notars wird zum Beweis dafür, dass es sich bei diesem Dokument um den Willen des Verstorbenen handelt.

Es gibt noch andere Arten von Testamenten, wie z. B. das militärische Testament, das Seetestament und das im Ausland registrierte Testament. Wenn ein Testament im Ausland registriert ist, muss es das Beglaubigungsverfahren durchlaufen, um in Panama gültig zu sein.

Unabhängig von der Art des Testaments muss jedes Testament immer einen Zeugen haben, der die Anforderungen von Artikel 713 des Gesetzes erfüllt.


Vermögensaufteilung in Testamenten

Das panamaische Recht unterscheidet zwei Arten der Verteilung von Vermögenswerten in einem Testament:

Universelle Verteilung: Wenn alle Vermögenswerte in Prozenten des Gesamtwerts verteilt werden. Zum Beispiel, wenn eine Person 30% des Wertes der Erbschaft erbt.

Singuläre oder besondere Verteilung: Wenn die Vermögenswerte einzeln verteilt werden. Zum Beispiel, wenn ein Eigentumstitel an eine Person vererbt wird.

Es ist wichtig zu wissen, dass es nicht immer möglich ist, das Vermögen des Verstorbenen nach seinem Willen zu verteilen, da es gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Nachkommen (z. B. Kindern), den Vorfahren (z. B. Eltern) und dem Ehepartner (falls vorhanden) gibt, die als Zwangserben bezeichnet werden.

Kontakt

Das Gesetz in Panama verlangt, dass ein Anwalt Sie in jedem Nachlassverfahren unterstützen soll. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren oder bei der Abfassung Ihres Testaments. Kontaktieren Sie uns noch heute.